Leichte Renovierungsarbeiten, je nach Wohnbedarf und individuellen Wünschen sollten leicht durchführbar sein!
NEBENKOSTEN:
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem
Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996
festgelegten Sätzen entspricht – das sind 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt.
Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben.
Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Verkäufer.
Die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung ist gebunden an Vertragserrichter und Treuhänder ist die Tiefenthaler Gnesda Rechtsanwälte GmbH; die Kosten betragen 1,5% des KP (zzgl. 20% USt. und Barauslagen)
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und den zu vermittelnden Dritten ein
wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.