Ich freue mich auf Ihre schriftlich Anfrage und stehe Ihnen gerne bei Fragen oder für einen unverbindlichen Besichtigungstermin jederzeit zur Verfügung.
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In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z. B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Die Doppelhaushälfte liegt in einer sehr familienfreundlichen ruhigen Gegend zudem befindet sich die Liegenschaft ca.100m von der Stadtgrenze entfernt.